Liebe Partner:innen des Tourismusverbands Traunsee-Almtal!
Wir möchten Sie darüber informieren, dass aufgrund gesetzlicher Bestimmungen die Ortstaxe ab 1. November 2022 auf € 2,20 angehoben wird.
Im Oö. Tourismusgesetz 2018 (§ 48 Abs. 3) ist festgelegt, dass die Landesregierung die Höhe der Ortstaxe durch Verordnung neu festzusetzen hat, sobald sich der Verbraucherpreisindex gegenüber der letzten Festsetzung um mehr als 5% geändert hat. Die Erhöhung hat jeweils mit 1. November des auf die Überschreitung der 5%-Grenze folgenden Kalenderjahres zu erfolgen und der neue Betrag ist auf ganze 10 Cent kaufmännisch auf- oder abzurunden.
Zum Jahresende 2021 war nun der Verbraucherpreisindex im Vergleich zum Wert 2017 um 9,1% gestiegen und somit die 5%-Grenze überschritten. Die Ortstaxe ist daher von der Landesregierung ab 1. November 2022 mit € 2,20 festzusetzen.
Diese Mitteilung dient lediglich ihrer Information, damit Sie die Erhöhung in ihrer Arbeit (z.B. Druck von Preislisten, Erstellen von Angeboten, Änderung von Webseiten bzw. Buchungsportalen) rechtzeitig berücksichtigen können. Die entsprechende Verordnung der Oö. Landesregierung wird fristgerecht vor dem 1. November 2022 erlassen werden.
Wir möchten Sie auch noch darauf hinweisen, dass die Ortstaxe nicht in den Zimmerpreis zu inkludieren ist, sondern in ihren Prospekten/Webauftritten und Angeboten getrennt angeführt sein sollte, etwa mit dem Hinweis „zuzüglich der aktuell gültigen Ortstaxe“ (ohne diese in Euro anzuführen). Auch auf der Rechnung ist die Ortstaxe getrennt auszuweisen, da die Ortstaxe als Abgabe nicht der Umsatzsteuer unterliegt.
Mit freundlichen Grüßen
Geschäftsführer Andreas Murray