Erhöhung der Ortstaxe auf € 2,20 ab 1. November 2022

Liebe Partner:innen des Tourismusverbands Traunsee-Almtal!

Wir möchten Sie darüber informieren, dass aufgrund gesetzlicher Bestimmungen die Ortstaxe ab 1. November 2022 auf € 2,20 angehoben wird.

Im Oö. Tourismusgesetz 2018 (§ 48 Abs. 3) ist festgelegt, dass die Landesregierung die Höhe der Ortstaxe durch Verordnung neu festzusetzen hat, sobald sich der Verbraucherpreisindex gegenüber der letzten Festsetzung um mehr als 5% geändert hat. Die Erhöhung hat jeweils mit 1. November des auf die Überschreitung der 5%-Grenze folgenden Kalenderjahres zu erfolgen und der neue Betrag ist auf ganze 10 Cent kaufmännisch auf- oder abzurunden.

Zum Jahresende 2021 war nun der Verbraucherpreisindex im Vergleich zum Wert 2017 um 9,1% gestiegen und somit die 5%-Grenze überschritten. Die Ortstaxe ist daher von der Landesregierung ab 1. November 2022 mit € 2,20 festzusetzen.

Diese Mitteilung dient lediglich ihrer Information, damit Sie die Erhöhung in ihrer Arbeit (z.B. Druck von Preislisten, Erstellen von Angeboten, Änderung von Webseiten bzw. Buchungsportalen) rechtzeitig berücksichtigen können. Die entsprechende Verordnung der Oö. Landesregierung wird fristgerecht vor dem 1. November 2022 erlassen werden.

Wir möchten Sie auch noch darauf hinweisen, dass die Ortstaxe nicht in den Zimmerpreis zu inkludieren ist, sondern in ihren Prospekten/Webauftritten und Angeboten getrennt angeführt sein sollte, etwa mit dem Hinweis „zuzüglich der aktuell gültigen Ortstaxe“ (ohne diese in Euro anzuführen). Auch auf der Rechnung ist die Ortstaxe getrennt auszuweisen, da die Ortstaxe als Abgabe nicht der Umsatzsteuer unterliegt.

Mit freundlichen Grüßen

Geschäftsführer Andreas Murray

Traunsee-Almtal Jobportal

Sehr geehrte Partner, Betriebe, Mitglieder und Industrieunternehmen

Bei der gestrigen 5. Vollversammlung unseres Tourismusverbandes wurde unter anderem unser neues Projekt, das „Traunsee-Almtal Jobportal“, präsentiert. Ziel dieses Portals ist, unsere Partnerbetriebe in den personaltechnisch nach wie vor schwierigen Zeiten zu unterstützen. Fachpersonal zu finden ist mitunter eine schwierige Aufgabe und genau dabei soll unser Portal unterstützen. Wir bieten Ihnen damit kostenlos die Möglichkeit, Ihre Stellenausschreibungen (PDF-Format) zu deponieren bzw. zu posten. Wir bitten sie daher Ihre genaue Jobanzeige per E-Mail an folgende Adresse zu mailen: edv@traunsee-almtal.at ! Alles Weitere wie beispielsweise die Einwartung in das System erledige selbstverständlich ich. Falls Sie dazu noch Fragen haben, können Sie sich jederzeit an mich wenden!

Einen Einblick wie derzeit das erste Grundgerüst für unser Jobportal aussieht, erhalten Sie unter: https://traunsee-almtal.salzkammergut.at/jobportal-traunsee-almtal.html (zusätzlich verfügen wir bald über einen eigenen DOMAIN für das Portal –> http://www.jobs.traunseealmtal.at)

Original Liebstattsonntag 2022

Sehr geehrte Leistungsträger der Region Traunsee-Almtal,

endlich ist es wieder soweit, wir dürfen euch erfreulicherweise mitteilen, dass der Liebstattsonntag wieder stattfinden wird! Am 27.03.2022 ab 09:30 wird unsere Tradition wieder gefeiert.

Programm: Sonntag, 27. März 2022

09:30 Uhr                   Bauernmesse  in der Stadtpfarrkirche

Mitwirkende: Trachtenverein Traunseer, Trachtenverein Alt-Gmunden und die Goldhauben

10.30 Uhr                   Festzug mit der Stadtkapelle Gmunden vom Kirchenplatz durch die Altstadt zum Rathausplatz

10.45 Uhr                   Begrüßung am Rathausplatz durch Bürgermeister Stefan Krapf und Erklärung des Liebstattbrauches durch den Obmann des Trachtenvereins Franz Wolfsgruber.

Im Anschluss: Herzerlverteilung am Rathausplatz und Verkauf von Liebstattherzen bei den „Standln“ am Rathausplatz und in der Stadt.

12:00 – 17:00 Uhr       Musikalisches Programm (SKGT Trio und „Krauhölzl Ob&Zua“) am Rathausplatz.

13:00 – 14:00 Uhr       Platzkonzert der Stadtkapelle Gmunden

14:00 – 16:00 Uhr       Kinderprogramm mit „Herzerlverzieren“

am Schubertplatz im Zelt der Gmundner Konditoren.

10:00 – 16:00 Uhr       Keramikmalen für die ganze Familie in der Gmundner Keramik.

13:30 und 15:00 Uhr Liebstattfahrten mit der Traunseeschifffahrt

Rundfahrten ab Gmunden – Rathausplatz (nur bei Schönwetter).

13:30 und 15:00 Uhr Kostenlose Liebstatt-Stadtführungen mit einem Austria Guide
Treffpunkt ist vor dem Rathaus

Nostalgiefahrten mit dem Jugendstiltriebwagen GM5 (Bj. 1911) der Gmundner Straßenbahn zwischen 10:00 und 18:00 Uhr, siehe Fahrplan bei den Haltestellen.

Die alljährliche Bauernmesse am Liebtstattsonntag wird heuer wieder um 9:30Uhr LIVE auf TV1 übertragen. Unter dem nachstehenden Link kommen Sie direkt zum Live-Stream:
https://www.youtube.com/embed/2FCcIgUznvA

Aktuelles unter www.liebstattsonntag.at| www.facebook.com/stadt.gmunden | www.facebook.com/traunseealmtal | www.facebook.com/schwanenbussis

Es gelten die am Veranstaltungstag aktuellen COVID-Bestimmungen.

Anreise: Von Wien, Salzburg, Linz mit dem Zug nach Gmunden, weiter mit der Traunseetram/Nostalgiebahn am Rathausplatz Gmunden – dabei nur 1x umsteigen.

Der Liebsattsonntag ist eine Brauchtumsveranstaltung in enger Kooperation mit der Stadtgemeinde Gmunden den Gmundner Konditoren, den Gmundner Trachtenvereinen und dem Gmundner Gesangsverein. Veranstalter: Tourismusverband Traunsee-Almtal

Für Fragen steht euch unser Team sehr gerne zu Verfügung! Außerdem gibt es aktuell bei uns im Gästezentrum kostenlose mini Lebkuchenherzerl, die nur darauf warten, verschenkt zu werden!

Tourismusverband Traunsee-Almtal

Toscanapark 1, 4810 Gmunden

Tel.: 07612 74451, Fax 07612 71410

info@traunsee-almtal.at www.traunsee-almtal.at

Statistik Austria – Flüchtlingssituation

Liebe Betriebe!

Bezugnehmend auf die unten kommunizierte Information der Statistik Austria, dass Flüchtlinge nicht in der Tourismusstatistik zu erfassen seien, wurde mir von mehreren Seiten mitgeteilt, dass diese Vorgehensweise im e-Meldewesensystem der feratel media technologies AG und in den meisten Hotel-Software-Programmen nicht umsetzbar ist. In den Programmen gemeldete Gäste werden automatisch in die Statistikmeldung überführt und es können einzelne Gäste oder Gästegruppen nicht von dieser Statistikmeldung ausgeschlossen werden.

Ich habe mich daher in den letzten beiden Wochen um eine Klärung sowohl mit Statistik Austria als auch mit der feratel media technologies AG bemüht. Heute habe ich nun endlich eine abschließende Klarstellung erhalten:

  1. Die Anmeldung der Flüchtlinge im Beherbergungsbetrieb erfolgt wie gewohnt mit Gästeverzeichnisblatt bzw. elektronischem Meldewesen (gemäß Meldegesetz).
  2. Von der Ortstaxe sind Kriegsflüchtlinge gemäß § 50 Abs. 5 Oö. Tourismusgesetz 2018 („Nächtigung im Katastrophenfall“) befreit. – Die Ortstaxenbefreiung ist im e-Meldewesen anzuhaken.
  3. Die Empfehlung der Statistik Austria, Flüchtlinge nicht in der Tourismusstatistik zu erfassen, ist technisch/organisatorisch leider nicht umsetzbar. Das Herauslöschen einzelner Meldescheine ist jedenfalls zu unterlassen. Somit werden auch Nächtigungen von Flüchtlingen in die Tourismusstatistik überführt. Seitens Statistik Austria ist mit keinen Konsequenzen zu rechnen.
  4. Seitens der Gemeinden bzw. Verwaltungshelfer erfolgt die monatliche Meldung an Statistik Austria weiterhin wie gewohnt über das Deskline System bzw. Webportal von Statistik Austria.

Ich hoffe, dass damit entstandene Unsicherheiten beseitigt sind.

Oberösterreich Tourismus GmbH

Verpflichtende Gästeregistrierung wird eingestellt

Mit Inkrafttreten der COVID-19-Basismaßnahmenverordnung am 5. März 2022 ist die verpflichtende Gästeregistrierung weggefallen. Das System myVisitPass wird daher mit 18. März 2022 eingestellt.

Sollte zukünftig eine Gästeregistrierung wieder notwendig werden – was wir alle nicht hoffen –, so ist sichergestellt, dass das System wieder rasch aktiviert und hochgefahren werden kann.

Für Betriebe, die myVisitPass genutzt haben, bedeutet dies folgendes:

Im Feratel-WebClient wird der Menüpunkt myVisitPass entfernt. Betriebe können weiterhin in den WebClient einsteigen und sehen ihren POI (sowie ggf. andere genutzte Feratel-Module), jedoch können keine myVisitPass-Einstellungen mehr vorgenommen werden. Sollte es zukünftig wieder eine Registrierungspflicht geben, so wird der Menüpunkt myVisitPass wieder zentral aktiviert und kann über den bereits vorhandenen WebClient-Zugang vom Betrieb sofort wieder erreicht und genutzt werden.

Gäste, die einen eventuell noch im Betrieb aufliegenden QR-Code scannen, werden in der Web-App myVisitPass den Hinweis „Das Registrierungssystem ist nicht mehr aktiv, danke für ihre Mitarbeit“ eingeblendet bekommen.

Kostenlose Flüchtlings-Unterstützung als Airbnb Betrieb

Sehr geehrte Damen und Herren,

Airbnb hat angekündigt, dass Airbnb.org bis zu 100.000 Flüchtlingen, die aus der Ukraine fliehen, kostenlose Kurzzeitunterkünfte zur Verfügung stellen wird – und wir brauchen dafür Ihre Hilfe. Diese Aufenthalte werden von Airbnb Inc., Spendern des Airbnb.org Refugee Fund und großzügigen Gastgeber:innen über Airbnb.org finanziert.

Es besteht ein dringender Bedarf an kurzfristigen Unterkünften und an Menschen, die ihre Häuser in nahe gelegenen Ländern öffnen, darunter Deutschland und Österreich. 

Unter den nachfolgenden Links erfahren Sie, wie Sie und Ihre Betriebe helfen können, indem man als Gastgeber:in auftritt oder spendet:

DE: https://de.airbnb.org/help-ukraine

EN: https://www.airbnb.org/help-ukraine

Hier finden Sie weitere Informationen über die Funktionsweise von Airbnb.org:

  • Gastgeber:innen können sich anmelden, indem sie dem Anmeldeprozess unter https://www.airbnb.org/help-ukraine folgen. 
  • Gastgeber:innen, die bereits auf Airbnb angemeldet sind, können die Inserate auswählen, die sie anbieten möchten. Diejenigen, die nicht bei Airbnb registriert sind, sich aber für die Unterbringung von Flüchtlingen interessieren, können demselben Ablauf folgen. Hierbei wird zuerst ein neues Airbnb Konto erstellt und danach können die potenziellen Gastgeber:innen die jeweiligen Inserate erstellen und auf Airbnb.org anbieten.
  • Gastgeber:innen können wählen, ob sie kostenlos oder zu einem ermäßigten Preis Gäste unterbringen wollen. Diese Aufenthalte werden von Airbnb.org finanziert und Gastgeber:innen können sich jederzeit von Airbnb.org abmelden.
  • Inserate, die für die Unterbringung von Flüchtlingen ausgewählt wurden, werden für diese Art von Buchungen für lokale Gemeinnützige Organisationen oder verifizierten Einzelpersonen zugänglich sein, mit denen Airbnb.org bei dieser Initiative zusammenarbeitet.
  • Alle Buchungen werden als Buchungsanfragen eingehen. Gastgeber:innen können daher immer vorher entscheiden, ob sie Gäste aufnehmen möchten.
  • Die Airbnb-Gastgeber:innen Gebühr entfällt für kostenlose und ermäßigte Airbnb.org-Aufenthalte und für alle Buchungen von Gästen aus der Ukraine.
  • Wir wissen, dass Gastgeber:innen und Gäste auf Airbnb auf der ganzen Welt bereit sind, sich zu engagieren und dieses Projekt unterstützen, um den aus der Ukraine fliehenden Menschen zu helfen. Airbnb.org wird direkt mit gemeinnützigen Organisationen vor Ort zusammenarbeiten, die für die Buchung und Koordinierung der Aufenthalte von Flüchtlingsgästen verantwortlich sind. Airbnb setzt sich auch für die Sicherheit von Gastgeber:innen und Gästen in der Ukraine ein und wir arbeiten aktiv daran, unsere lokale Gemeinschaft zu unterstützen. 

Gemeinsam für Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine

Aufgrund vermehrter Rückfragen dürfen wir euch folgende Informationen zur Anmeldung von Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine in Beherbergungsbetrieben übermitteln:

  1. Einreise:

Personen aus der Ukraine dürfen für die Dauer von insgesamt 90 Tagen (innerhalb von 180 Tagen) mit ihrem biometrischen Reisepass nach Österreich bzw. in den Schengen-Raum einreisen (als „Touristen“). Sie benötigen dafür kein Visum.

Auch die COVID-19-Einreiseverordnung wurde novelliert. Sie wurde für „Personen, die auf Grund einer kriegerischen Auseinandersetzung einreisen“, aufgehoben. Somit ist auch die Einreise ohne einen Nachweis der geringen epidemiologischen Gefahr möglich.

Für einen offiziellen Status als Flüchtling bzw. für einen längeren Aufenthalt ist eine Meldung bzw. ein Visum notwendig. Zuständig ist das Bundesministerium für Inneres bzw. die Landespolizeidirektion.

  1. Anmeldung im Beherbergungsbetrieb:

Bei Unterkunft in einem Beherbergungsbetrieb sind die „Flüchtlinge“ wie gewohnt mit Gästeverzeichnisblatt bzw. elektronischem Meldewesen anzumelden (§ 5 Abs. 1 MeldeG).

Von der Ortstaxe sind Kriegsflüchtlinge gemäß § 50 Abs. 5 Oö. Tourismusgesetz 2018 („Nächtigung im Katastrophenfall“) befreit.

In der Tourismusstatistik sind Flüchtlinge laut Mitteilung der Statistik Austria nicht zu erfassen.

  1. Anmeldung mit Wohnsitz in einem Beherbergungsbetrieb:

Bezüglich Anmeldung mit Wohnsitz ist das Vorgehen gleich wie bei einem Aufenthalt im Beherbergungsbetrieb länger als 60 Tage:

Wer in einem Unterkunftsbetrieb länger als 60 Tage Unterkunft nimmt, hat sich spätestens am dritten Tag nach dem Ablauf der 60 Tage bei der Gemeinde mit Wohnsitz anzumelden (§ 5 Abs. 2 MeldeG). – Das „spätestens“ impliziert, dass die Anmeldung mit Wohnsitz auch schon früher erfolgen kann (auch schon ab dem ersten Tag), wenn z.B. absehbar ist, dass der Aufenthalt länger als zwei Monate dauern wird.

Auf die Meldung mit dem Gästeverzeichnisblatt hat das keinen Einfluss. D.h. die Gäste im Beherbergungsbetrieb bleiben zusätzlich auch im Gästeverzeichnis des Betriebs gemeldet.

Ob es sich bei der o.a. Wohnsitzmeldung um einen Hauptwohnsitz oder weiteren Wohnsitz handelt, muss die Meldebehörde gemäß der Definition in § 1 Abs. 7-8 MeldeG feststellen. Zuständige Meldebehörde ist in erster Linie die Gemeinde, dann die Landespolizeidirektion und das Bundesministerium für Inneres.

Es spricht aber grundsätzlich nichts dagegen, auch in einem Beherbergungsbetrieb einen Hauptwohnsitz zu begründen.

  1. Weiterführende Informationen:

Bezüglich weiterführender Informationen darf ich euch auf folgende Links hinweisen:

Dort finden sich auch Informationen in ukrainischer Sprache.

Ortstaxe für Flüchtlinge

Von der Ortstaxe sind befreit:

  1. Personen bis zum Ende des Kalenderjahres, in dem sie das 15. Lebensjahr vollenden;
  2. Personen, die aus Anlass der Erfüllung ihrer Schulpflicht oder der Absolvierung einer allgemein bildenden höheren oder berufsbildenden Schule, einer Lehre oder einer Hochschule oder aus Anlass der Ableistung des Wehr- oder Zivildienstes nächtigen;
  3. Personen, die als Teilnehmer an Veranstaltungen der öffentlichen Jugendbetreuung oder von Kinder- und Jugendverbänden sowie Jugendzentren im Gebiet der Gemeinde in einem Jugendheim, einer Jugendherberge oder auf einem Jugendzeltplatz nächtigen;
  4. Personen, die in Ausübung ihres Berufs als Buslenkerin bzw. Buslenker oder Reiseleiterin bzw. Reiseleiter eine Reisegruppe begleiten und unentgeltlich nächtigen;
  5. Personen, die im Katastrophenfall in einer Gästeunterkunft nächtigen müssen.

Eine MELDUNG muss durchgeführt werden, aber bitte hier die Ortstaxe auf FREI stellen.

Unterstützungsmaßnahmen im Überblick

  • Der Tourismus gehört zu den Hauptbetroffenen der Coronakrise. Um die Branche weiter bestmöglich zu unterstützen, hat die Bundesregierung die Verlängerung von Wirtschaftshilfen beschlossen:
    • Ausfallsbonus bis 2022, Beantragung für gewerbliche Betriebe die ihre Einkünfte §§ 22, 23 EStG versteuern. Antragstellung ab 10. Dezember 2021 über finanzonline möglich.
    • Vermieter von Privatzimmern und Ferienwohnungen, die im eigenen Haushalt höchstens 10 Betten vermieten und nicht der Gewerbeordnung unterliegen, gewerbliche touristische Vermieter von Gästezimmern und/oder Ferienwohnungen, die aus dieser Tätigkeit Einkünfte gemäß § 28 EStG beziehen und dafür Tourismusabgaben (Orts- bzw. Nächtigungsabgaben) abführen, sonstige in der touristischen Vermietung von Gästezimmern und/oder Ferienwohnungen tätige natürliche Personen, die aus dieser Tätigkeit Einkünfte gemäß § 28 EStG beziehen und dafür Tourismusabgaben (Orts- bzw. Nächtigungsabgaben) abführen, Bewirtschafter landwirtschaftlicher Betriebe, die Privatzimmer oder Ferienwohnungen vermieten, Bewirtschafter landwirtschaftlicher Betriebe, die einen Wein-, Mostbuschenschank oder Almausschank. können ab 17. Jänner den Ausfallsbonus III beantragen. Die Abwicklung erfolgt, wie gewohnt, über die AMA.
    • Die vierte Auszahlungsphase des Härtefallfonds startet mit 17. Jänner 2022. Härtefallfonds läuft bis März 2022. Antragstellung für Wein- und Buschenschanken wie auch für landwirtschaftliche Betriebe, die Zimmer vermieten (etwa Urlaub am Bauernhof), Betriebe, die agrar- und waldpädagogische Aktivitäten anbieten (z. B. Schule am Bauernhof, Seminarbäuerinnen) bzw. für Privatzimmervermietung, die die im eigenen Haushalt höchstens 10 Betten vermieten und nicht der Gewerbeordnung unterliegenerfolgt über die AMA.  Die Beantragung des Härtefallfonds für Ein-Personen-Unternehmen, freie Dienstnehmer und Kleinstunternehmer erfolgt über die WKÖ.
    • Verlustersatz bis März 2022. Beantragung ab Anfang 2022.
    • Kurzarbeit
    • Saisonstarthilfe (Beantragung voraussichtlich ab 10. Jänner 2022 möglich). 
  • Zudem werden bewährte Maßnahmen verlängert: Schutzschirm für Veranstaltungen, Insolvenzabsicherung für Reiseveranstalter und sonstige Pauschalreiseanbieter, Haftungsübernahmen für die KMU über die ÖHT.
  • Die detaillierten Unterstützungsmaßnahmen für den Tourismus finden Sie hier.