Regelungen ab 22.11.2021

Alle Infos gesammelt finden Sie hier: https://www.oberoesterreich-tourismus.at/coronavirus.html

  • Der bundesweite Lockdown soll von 0 bis 24 Uhr gelten und vorerst max. 20 Tage dauern. Nach 10 Tagen wird evaluiert. Das heißt der Lockdown dauert vorerst längstens bis 17. Dezember 2021. 
    • Für Ungeimpfte dauert er nach dem 17.12. weiter an. 
    • Die eigene Wohnung darf nur noch aus gewissen Gründen (z.B. Arbeit, Lebensmitteeinkauf, Kontakt mit einzelnen wichtigen Bezugspersonen, Erholung an der frischen Luft) verlassen werden.
  • Gastronomie und Beherbergungsbetriebe werden geschlossen.
    • Take-Away/Lieferservice/Drive-In erlaubt, dass konsumieren von Nahrungsmittel ist vor Ort in den Betrieben untersagt. Bei Abholung ist eine FFP2-Maske zu tragen.
    • Buchungen werden kostenlos storniert, da es sich um eine behördlich angeordnete Schließung handelt.
  • Schüler werden weiter Präsenzunterricht haben. Für alle Schulstufen gilt Maskenpflicht in den Gebäuden, Kinder dürfen ohne ärztliches Attest zu Hause bleiben.  Wenn irgendwie möglich, sollen Kinder zu Hause betreut werden.
  • Die 3. Impfung wird österreichweit – unabhängig des Impfstoffes – ab dem 4. Monat empfohlen respektive ermöglicht
    • Verkürzung des Grünen Passes ab spätestens 01.02.2022 auf 7 Monate für den 3. Stich 
  • Home-Office wird dezidiert empfohlen. 
  • Einleitung eines Gesetzgebungsverfahrens (inkl. Begutachtungsverfahren) zur Einführung einer allgemeinen Impfpflicht mit Inkrafttreten spätestens am 1. Februar 2022 – unter Beachtung einer gebotenen verfassungsrechtlichen Frist zur operativen Umsetzung.
  • Deutschland ändert Einreisebestimmungen gegenüber Österreich
  • Grüner Pass und GreenCheck Anwendung

Folgende Wirtschaftshilfen bzw. Maßnahmen werden neu aufgelegt oder verlängert:

  • Verlustersatz für Zeitraum Jänner 2022 bis März 2022. Bei mind. 40% Umsatzeinbruch im Vergleich zum identen Monat 2019. Ersatzrate: 70% bis 90% des Verlustes. Beantragung Anfang 2022.
  • Härtefallfonds für Zeitraum November 2021 bis März 2022. Bei mind. 40% Einkommensrückgang bzw. die laufenden Kosten können nicht mehr gedeckt werden. Ersatzrate: 80% zzgl. 100 Euro des Nettoeinkommensentgangs. Maximaler Betrag: 2.000 Euro, Mindestbetrag: 600 Euro
  • Corona-Kurzarbeit wird bis Jahresende möglich sein.
  • Veranstalterschutzschirm: Verlängerung bis März 2022.
  • Garantien: Verlängerung bis Juni 2022.

Nähere Informationen folgen schrittweise. STAND 22.11.2021 12:00 Uhr

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