Alle Infos gesammelt finden Sie hier: https://www.oberoesterreich-tourismus.at/coronavirus.html
- Der bundesweite Lockdown soll von 0 bis 24 Uhr gelten und vorerst max. 20 Tage dauern. Nach 10 Tagen wird evaluiert. Das heißt der Lockdown dauert vorerst längstens bis 17. Dezember 2021.
- Für Ungeimpfte dauert er nach dem 17.12. weiter an.
- Die eigene Wohnung darf nur noch aus gewissen Gründen (z.B. Arbeit, Lebensmitteeinkauf, Kontakt mit einzelnen wichtigen Bezugspersonen, Erholung an der frischen Luft) verlassen werden.
- Gastronomie und Beherbergungsbetriebe werden geschlossen.
- Take-Away/Lieferservice/Drive-In erlaubt, dass konsumieren von Nahrungsmittel ist vor Ort in den Betrieben untersagt. Bei Abholung ist eine FFP2-Maske zu tragen.
- Buchungen werden kostenlos storniert, da es sich um eine behördlich angeordnete Schließung handelt.
- Schüler werden weiter Präsenzunterricht haben. Für alle Schulstufen gilt Maskenpflicht in den Gebäuden, Kinder dürfen ohne ärztliches Attest zu Hause bleiben. Wenn irgendwie möglich, sollen Kinder zu Hause betreut werden.
- Die 3. Impfung wird österreichweit – unabhängig des Impfstoffes – ab dem 4. Monat empfohlen respektive ermöglicht.
- Verkürzung des Grünen Passes ab spätestens 01.02.2022 auf 7 Monate für den 3. Stich
- Home-Office wird dezidiert empfohlen.
- Einleitung eines Gesetzgebungsverfahrens (inkl. Begutachtungsverfahren) zur Einführung einer allgemeinen Impfpflicht mit Inkrafttreten spätestens am 1. Februar 2022 – unter Beachtung einer gebotenen verfassungsrechtlichen Frist zur operativen Umsetzung.
- Deutschland ändert Einreisebestimmungen gegenüber Österreich
- Grüner Pass und GreenCheck Anwendung
Folgende Wirtschaftshilfen bzw. Maßnahmen werden neu aufgelegt oder verlängert:
- Verlustersatz für Zeitraum Jänner 2022 bis März 2022. Bei mind. 40% Umsatzeinbruch im Vergleich zum identen Monat 2019. Ersatzrate: 70% bis 90% des Verlustes. Beantragung Anfang 2022.
- Härtefallfonds für Zeitraum November 2021 bis März 2022. Bei mind. 40% Einkommensrückgang bzw. die laufenden Kosten können nicht mehr gedeckt werden. Ersatzrate: 80% zzgl. 100 Euro des Nettoeinkommensentgangs. Maximaler Betrag: 2.000 Euro, Mindestbetrag: 600 Euro
- Corona-Kurzarbeit wird bis Jahresende möglich sein.
- Veranstalterschutzschirm: Verlängerung bis März 2022.
- Garantien: Verlängerung bis Juni 2022.
- Steuerreform entlastet Tourismuswirtschaft
- Grundlegende Informationen zum Fixkostenzuschuss 800.000
- Grundlegende Informationen zum Verlustersatz
- Richtline für Land- und Forstwirtschaft, sowie für die Privatzimmervermieter oder Ferienwohnung (Urlaub am Bauernhof)
Nähere Informationen folgen schrittweise. STAND 22.11.2021 12:00 Uhr