Das Meldewesen betrifft uns alle und vor allem Sie. Daher finden Sie hier alle Infos rund um das Gästemeldewesen.
Wer muss angemeldet werden und wer nicht?
Wer ist von der Ortstaxe/Nächtigungsabgabe befreit?
- Kinder bis zum Ende des Kalenderjahres, in dem sie das 15. Lebensjahr vollenden;
- Kinder, Jugendliche, die aus Anlass der Erfüllung ihrer Schulpflicht oder der Absolvierung einer allgemeinbildenden höheren oder berufsbildenden Schule, einer Lehre oder einer Hochschule oder aus Anlass der Ableistung des Wehr– oder Zivildienstes nächtigen
- Jugendliche, die als Teilnehmer an Veranstaltungen der Jugendzentren der Gemeinde in einer Jugendherberge nächtigen
- Buslenker/in oder Reiseleiter/in die eine Reisegruppe begleiten und kostenlos nächtigen
- Personen, die im Katastrophenfall in einer Gästeunterkunft nächtigen müssen.
Sprich ARBEITER und BERUFSTÄTIGE müssen angemeldet werden und sind Abgabepflichtig!
Elektronisches Meldewesen
Die Gemeinden stellen jetzt schon vorab auf das elektronische Meldewesen um und hier finden Sie die Erklärungen dazu!
Erfassung von Gästemeldungen
Lt. Meldegesetz muss ein Meldezettel vom Gast vor Ort unterschrieben werden, diesen kann man beim Drucksymbol oder unter dem blauen Button und Blatt drucken ausdrucken und dem Gast zum Unterschreiben hinlegen. Hier gibt es nachfolgend eine Anleitung zur elektronischen Signatur/Unterschrift & Dokumentenscan.
Pre-CheckIn – Gast füllt selbstständig einen Meldezettel ONLINE aus
Voraussetzung des Pre-CheckIns ist das man die E-Mail-Adresse des Gastes hat und keine
Schnittstelle von einer Hotelsoftware hat. Dies ist eine Erleichterung für das Meldewesen und
der Gast kann eine Voranmeldung vor der Anreise durchführen.
Elektronische Signatur & Dokumentenscan
Eine super Ergänzung zum elektronischen Gästemeldungen ist die elektronische Unterschrift/digitale Signatur und der Dokumentenscan. Diese Kosten hat der Tourismusverband Traunsee-Almtal für Sie übernommen und kann kostenlos aktiviert werden.