Bundesregierung hebt letzte Einschränkungen auf
Da der Höhepunkt der Omikron-Welle überschritten ist, hat die Bundesregierung nach Beratungen mit den Bundesländern, der GECKO-Kommission und Experten beschlossen, die bestehenden COVID-Maßnahmen in fast allen Bereichen stufenweise aufzuheben:
- Ab 19. Februar 2022 wird in allen Bereichen, wo derzeit noch 2G gilt die 3G-Regel eingeführt. Also auch für Gastronomie, Beherbergung, Seilbahnen, Thermen und weitere Freizeitbetriebe wie Schausteller sowie Veranstaltungen.
- Ab 21. Februar 2022 können auch Schulveranstaltungen wie Skikurse durchgeführt werden.
- Ab 5. März 2022 werden die restlichen Corona-Maßnahmen weitestgehend aufgehoben:
- Nachtgastronomie, Stehgastronomie und Barbetrieb wieder erlaubt.
- Auch das Konsumationsverbot bei den Veranstaltungen, Fach- und Publikumsmessen wird aufgehoben.
- Weiterhin gilt jedoch eine FFP2-Masken-Pflicht in vulnerablen Settings (Alten- und Pflegeheime/Krankenhäuser), in öffentlichen Verkehrsmitteln samt deren Haltestellen und in Kundenbereichen des lebensnotwendigen Handels (Apotheken, Lebensmitteleinzelhandel, Banken, Postgeschäftsstellen, etc.).
- In anderen geschlossenen Bereichen wird das Tragen einer FFP2-Maske empfohlen.
- Präventionskonzepte und COVID-Beauftragte sind überall beizubehalten.
- Neben den bundesweiten Rahmenbedingungen können die Bundesländer wie schon bisher strengere Regeln aufgrund von landesrechtlicher Verordnungen erlassen.
Einreisebestimmungen
- Aktuell bestehen in Österreich mit der 2G-Plus Regelung (PCR-Test oder Booster) strenge Einreisebestimmungen innerhalb und außerhalb der EU.
- Bei der neuen Einreiseverordnung, die im Laufe der Woche vom 21. Februar 2022 kommen soll, wird die Einreise mit einem 3G-Nachweis aus allen Staaten möglich sein (ausgenommen Virusvarianten-Gebiete).
Ausfallsbonus für Jänner ab sofort beantragbar
Der Ausfallsbonus als Instrument zur Erhaltung der Zahlungsfähigkeit und Überbrückung von Liquiditätsschwierigkeiten wurde vor dem Hintergrund der aktuellen Lage bis Ende März 2022 verlängert. Ab 10. Februar 2022 können über FinanzOnline Anträge für Jänner eingereicht werden.
- Antragsberechtigt sind Unternehmen ab einem Umsatzausfall gegenüber 2019 (November, Dezember, März) bzw. 2020 (Jänner, Februar) von 40 Prozent.
- Die Ersatzrate staffelt sich durch den branchenspezifischen Rohertrag (10, 20, 30 und 40 Prozent).
- Der Ausfallsbonus ist weiterhin mit 80.000 Euro pro Monat gedeckelt.
- Die beihilfenrechtliche Obergrenze beträgt 2,3 Mio. Euro (statt bisher 1,8 Mio. Euro).
- Neugründungen bis zum 1. November 2021 sind antragsberechtigt.
- Auch für Privatzimmervermieter und sonstige touristische Vermieter wurde der Ausfallsbonus wiedereingeführt. Die Zeiträume November 2021 bis März 2022 können bei der AMA beantragt werden.
Mehr Informationen folgen, sobald die Verordnung uns vorliegt!