Unterstützungsmaßnahmen im Überblick

  • Der Tourismus gehört zu den Hauptbetroffenen der Coronakrise. Um die Branche weiter bestmöglich zu unterstützen, hat die Bundesregierung die Verlängerung von Wirtschaftshilfen beschlossen:
    • Ausfallsbonus bis 2022, Beantragung für gewerbliche Betriebe die ihre Einkünfte §§ 22, 23 EStG versteuern. Antragstellung ab 10. Dezember 2021 über finanzonline möglich.
    • Vermieter von Privatzimmern und Ferienwohnungen, die im eigenen Haushalt höchstens 10 Betten vermieten und nicht der Gewerbeordnung unterliegen, gewerbliche touristische Vermieter von Gästezimmern und/oder Ferienwohnungen, die aus dieser Tätigkeit Einkünfte gemäß § 28 EStG beziehen und dafür Tourismusabgaben (Orts- bzw. Nächtigungsabgaben) abführen, sonstige in der touristischen Vermietung von Gästezimmern und/oder Ferienwohnungen tätige natürliche Personen, die aus dieser Tätigkeit Einkünfte gemäß § 28 EStG beziehen und dafür Tourismusabgaben (Orts- bzw. Nächtigungsabgaben) abführen, Bewirtschafter landwirtschaftlicher Betriebe, die Privatzimmer oder Ferienwohnungen vermieten, Bewirtschafter landwirtschaftlicher Betriebe, die einen Wein-, Mostbuschenschank oder Almausschank. können ab 17. Jänner den Ausfallsbonus III beantragen. Die Abwicklung erfolgt, wie gewohnt, über die AMA.
    • Die vierte Auszahlungsphase des Härtefallfonds startet mit 17. Jänner 2022. Härtefallfonds läuft bis März 2022. Antragstellung für Wein- und Buschenschanken wie auch für landwirtschaftliche Betriebe, die Zimmer vermieten (etwa Urlaub am Bauernhof), Betriebe, die agrar- und waldpädagogische Aktivitäten anbieten (z. B. Schule am Bauernhof, Seminarbäuerinnen) bzw. für Privatzimmervermietung, die die im eigenen Haushalt höchstens 10 Betten vermieten und nicht der Gewerbeordnung unterliegenerfolgt über die AMA.  Die Beantragung des Härtefallfonds für Ein-Personen-Unternehmen, freie Dienstnehmer und Kleinstunternehmer erfolgt über die WKÖ.
    • Verlustersatz bis März 2022. Beantragung ab Anfang 2022.
    • Kurzarbeit
    • Saisonstarthilfe (Beantragung voraussichtlich ab 10. Jänner 2022 möglich). 
  • Zudem werden bewährte Maßnahmen verlängert: Schutzschirm für Veranstaltungen, Insolvenzabsicherung für Reiseveranstalter und sonstige Pauschalreiseanbieter, Haftungsübernahmen für die KMU über die ÖHT.
  • Die detaillierten Unterstützungsmaßnahmen für den Tourismus finden Sie hier.
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