Liebe Betriebe!
Bezugnehmend auf die unten kommunizierte Information der Statistik Austria, dass Flüchtlinge nicht in der Tourismusstatistik zu erfassen seien, wurde mir von mehreren Seiten mitgeteilt, dass diese Vorgehensweise im e-Meldewesensystem der feratel media technologies AG und in den meisten Hotel-Software-Programmen nicht umsetzbar ist. In den Programmen gemeldete Gäste werden automatisch in die Statistikmeldung überführt und es können einzelne Gäste oder Gästegruppen nicht von dieser Statistikmeldung ausgeschlossen werden.
Ich habe mich daher in den letzten beiden Wochen um eine Klärung sowohl mit Statistik Austria als auch mit der feratel media technologies AG bemüht. Heute habe ich nun endlich eine abschließende Klarstellung erhalten:
- Die Anmeldung der Flüchtlinge im Beherbergungsbetrieb erfolgt wie gewohnt mit Gästeverzeichnisblatt bzw. elektronischem Meldewesen (gemäß Meldegesetz).
- Von der Ortstaxe sind Kriegsflüchtlinge gemäß § 50 Abs. 5 Oö. Tourismusgesetz 2018 („Nächtigung im Katastrophenfall“) befreit. – Die Ortstaxenbefreiung ist im e-Meldewesen anzuhaken.
- Die Empfehlung der Statistik Austria, Flüchtlinge nicht in der Tourismusstatistik zu erfassen, ist technisch/organisatorisch leider nicht umsetzbar. Das Herauslöschen einzelner Meldescheine ist jedenfalls zu unterlassen. Somit werden auch Nächtigungen von Flüchtlingen in die Tourismusstatistik überführt. Seitens Statistik Austria ist mit keinen Konsequenzen zu rechnen.
- Seitens der Gemeinden bzw. Verwaltungshelfer erfolgt die monatliche Meldung an Statistik Austria weiterhin wie gewohnt über das Deskline System bzw. Webportal von Statistik Austria.
Ich hoffe, dass damit entstandene Unsicherheiten beseitigt sind.
Oberösterreich Tourismus GmbH