Infos Gästemeldungen

Wie schon einige mitbekommen haben stellen die ersten Gemeinden auf rein elektronische Meldungen um!

Wir können hier keine Ausnahmen definieren und dies obliegt der Meldebehörde, sprich die Gemeinden.
Wir versuchen Sie hier in diesem Rahmen mit der Einschulung zu unterstützen und Ihnen dies so angenehm und einfach wie möglich zu gestallten.

Gerne können Sie sich hier für eine Einschulung anmelden:

Da es vermehr zu Fragen gekommen ist, ob man die Umstellung auch OHNE Einschulung machen kann? Ja kann man. Hierfür benötigen wir eine kurze Mail, damit wir alles freischalten und Sie Ihre Zugangsdaten bekommen und dann können Sie auch selbstständig damit starten.

Infos für alles OHNE Einschulung und Anleitungen finden Sie hier nachfolgend.

  • Gästemeldungen in der Region

    Wer gehört angemeldet, wer muss eine Nächtigungsabgabe zahlen und wer nicht. Alle Reglungen rund um Gästemeldungen in der Region auf einem Blick

    Mehr Informationen dazu ->

  • Digitale Signatur & Datenerfassung

    Bis vor kurzem musste der Meldeschein in Österreich ausgedruckt und vom Gast unterschrieben werden. Das ist jetzt vorbei!!!

    Mehr Informationen dazu ->

  • Die Anleitung rund um das elektronische Meldewesen

    Videoanleitungen rund um das Thema elektronische Meldewesen

    Mehr Informationen dazu ->

Neue Regelungen | Infos | Ausfallbonus

Bundesregierung hebt letzte Einschränkungen auf

Da der Höhepunkt der Omikron-Welle überschritten ist, hat die Bundesregierung nach Beratungen mit den Bundesländern, der GECKO-Kommission und Experten beschlossen, die bestehenden COVID-Maßnahmen in fast allen Bereichen stufenweise aufzuheben:

  • Ab 19. Februar 2022 wird in allen Bereichen, wo derzeit noch 2G gilt die 3G-Regel eingeführt. Also auch für Gastronomie, Beherbergung, SeilbahnenThermen und weitere Freizeitbetriebe wie Schausteller sowie Veranstaltungen.
  • Ab 21. Februar 2022 können auch Schulveranstaltungen wie Skikurse durchgeführt werden.
  • Ab 5. März 2022 werden die restlichen Corona-Maßnahmen weitestgehend aufgehoben:
    • Nachtgastronomie, Stehgastronomie und Barbetrieb wieder erlaubt.
    • Auch das Konsumationsverbot bei den Veranstaltungen, Fach- und Publikumsmessen wird aufgehoben.
    • Weiterhin gilt jedoch eine FFP2-Masken-Pflicht in vulnerablen Settings (Alten- und Pflegeheime/Krankenhäuser), in öffentlichen Verkehrsmitteln samt deren Haltestellen und in Kundenbereichen des lebensnotwendigen Handels (Apotheken, Lebensmitteleinzelhandel, Banken, Postgeschäftsstellen, etc.).
    • In anderen geschlossenen Bereichen wird das Tragen einer FFP2-Maske empfohlen.
    • Präventionskonzepte und COVID-Beauftragte sind überall beizubehalten.
  • Neben den bundesweiten Rahmenbedingungen können die Bundesländer wie schon bisher strengere Regeln aufgrund von landesrechtlicher Verordnungen erlassen.

Einreisebestimmungen

  • Aktuell bestehen in Österreich mit der 2G-Plus Regelung (PCR-Test oder Booster) strenge Einreisebestimmungen innerhalb und außerhalb der EU.
  • Bei der neuen Einreiseverordnung, die im Laufe der Woche vom 21. Februar 2022 kommen soll, wird die Einreise mit einem 3G-Nachweis aus allen Staaten möglich sein (ausgenommen Virusvarianten-Gebiete).

Ausfallsbonus für Jänner ab sofort beantragbar

Der Ausfallsbonus als Instrument zur Erhaltung der Zahlungsfähigkeit und Überbrückung von Liquiditätsschwierigkeiten wurde vor dem Hintergrund der aktuellen Lage bis Ende März 2022 verlängert. Ab 10. Februar 2022 können über FinanzOnline Anträge für Jänner eingereicht werden.

  • Antragsberechtigt sind Unternehmen ab einem Umsatzausfall gegenüber 2019 (November, Dezember, März) bzw. 2020 (Jänner, Februar) von 40 Prozent.
  • Die Ersatzrate staffelt sich durch den branchenspezifischen Rohertrag (10, 20, 30 und 40 Prozent).
  • Der Ausfallsbonus ist weiterhin mit 80.000 Euro pro Monat gedeckelt.
  • Die beihilfenrechtliche Obergrenze beträgt 2,3 Mio. Euro (statt bisher 1,8 Mio. Euro).
  • Neugründungen bis zum 1. November 2021 sind antragsberechtigt.
  • Auch für Privatzimmervermieter und sonstige touristische Vermieter wurde der Ausfallsbonus wiedereingeführt. Die Zeiträume November 2021 bis März 2022 können bei der AMA beantragt werden.

Mehr Informationen folgen, sobald die Verordnung uns vorliegt!

Gästemeldungen in der Region

Das Meldewesen betrifft uns alle und vor allem Sie. Daher finden Sie hier alle Infos rund um das Gästemeldewesen.

Wer muss angemeldet werden und wer nicht?

Wer ist von der Ortstaxe/Nächtigungsabgabe befreit?

  1. Kinder bis zum Ende des Kalenderjahres, in dem sie das 15. Lebensjahr vollenden;
  2. Kinder, Jugendliche, die aus Anlass der Erfüllung ihrer Schulpflicht oder der Absolvierung einer allgemeinbildenden höheren oder berufsbildenden Schule, einer Lehre oder einer Hochschule oder aus Anlass der Ableistung des Wehr– oder Zivildienstes nächtigen
  3. Jugendliche, die als Teilnehmer an Veranstaltungen der Jugendzentren der Gemeinde in einer Jugendherberge nächtigen
  4. Buslenker/in oder Reiseleiter/in die eine Reisegruppe begleiten und kostenlos nächtigen
  5. Personen, die im Katastrophenfall in einer Gästeunterkunft nächtigen müssen.

Sprich ARBEITER und BERUFSTÄTIGE müssen angemeldet werden und sind Abgabepflichtig!

Elektronisches Meldewesen

Die Gemeinden stellen jetzt schon vorab auf das elektronische Meldewesen um und hier finden Sie die Erklärungen dazu!

Erfassung von Gästemeldungen

Lt. Meldegesetz muss ein Meldezettel vom Gast vor Ort unterschrieben werden, diesen kann man beim Drucksymbol oder unter dem blauen Button und Blatt drucken ausdrucken und dem Gast zum Unterschreiben hinlegen. Hier gibt es nachfolgend eine Anleitung zur elektronischen Signatur/Unterschrift & Dokumentenscan.

Pre-CheckIn – Gast füllt selbstständig einen Meldezettel ONLINE aus

Voraussetzung des Pre-CheckIns ist das man die E-Mail-Adresse des Gastes hat und keine
Schnittstelle von einer Hotelsoftware hat. Dies ist eine Erleichterung für das Meldewesen und
der Gast kann eine Voranmeldung vor der Anreise durchführen.

Elektronische Signatur & Dokumentenscan

Eine super Ergänzung zum elektronischen Gästemeldungen ist die elektronische Unterschrift/digitale Signatur und der Dokumentenscan. Diese Kosten hat der Tourismusverband Traunsee-Almtal für Sie übernommen und kann kostenlos aktiviert werden.

Digitale Signatur & Datenerfassung

EINFACH, SCHNELL UND KOSTENSPAREND

Unterschrift jetzt digital!
Bis vor kurzem musste der Meldeschein in Österreich ausgedruckt und vom Gast unterschrieben werden. Zusätzlich war es notwendig, diesen in papiergebundener Form inkl. Unterschrift aufzubewahren. Die handschriftliche Unterschrift kann zukünftig digital ersetzt werden. Dabei bleibt es jedem Betrieb überlassen, welche Form (Papier oder digital) gewählt wird der Registrierung inkl. Unterschrift seiner Gäste. Der Gast leistet seine Unterschrift beispielsweise auf dem Smartphone, einem Tablet oder „Pad“, wie dies etwa bei Zustellvorgängen der Post üblich ist. Mit der Bestätigung werden die Daten ins Meldesystem übernommen und der Meldeschein wird als „digital signiert“ markiert. Ein Ausdruck der Daten des Gästedatenblattes und manueller Unterschrift auf dem Papier ist somit nicht mehr erforderlich.

BITTE entscheiden Sie sich für eine Variante um ein Chaos zu vermeiden!

Automatisierte Datenerfassung
Beim Pre-/Checkin wird das Reisedokument mit einer einfachen Webcam, Tablet oder Smartphone gescannt. Die Daten werden voll automatisiert in den elektronischen Meldeschein übernommen was Zeit spart und fehlerhafte Eingaben verhindert. Beim Einlesen der Daten von internationalen Reisedokumenten wird auf ein zertifiziertes Verfahren zugegriffen, das u.a. auf Flughäfen, bei Interpol aber auch bei behördlichen Ämtern zum Einsatz kommt. Einlesbar sind Reisedokumente jeglicher Art, d.h. Reisepass und Personalausweis aus allen Ländern.

  • Einfach und schnell: Einscannen des Reisedokumentes über Webcam oder Smartphone beim Checkin des Gastes oder
  • Pre CheckIn, d.h. Vermieter übermittelt dem Gast bereits vor Anreise ein Online-Formular, wo der Gast direkt von zu Hause aus mit seinem Smartphone sein Reisedokument scannt und die Meldedaten ins System übermittelt.
  • Daten werden voll automatisiert in den elektronischen Meldeschein übernommen.
  • Kein Ausdruck des Meldescheines mehr notwendig für die Unterschriftsleistung.
  • Digitale Unterschrift des Gastes beim CheckIn bestätigt die Vollständigkeit und Richtigkeit der Daten.
  • Mit der Bestätigung werden die Daten ins Meldesystem übernommen.
  • Der Meldeschein wird als „digital signiert“ markiert.
  • Ein Ausdruck der Daten des Gästedatenblattes und manueller Unterschrift auf dem Papier entfällt.

2 Szenarien für die Gästemeldung mit digitaler Unterschrift:
Gast checkt bei Anreise selbst „online“ ein
Über einen, vom System bereitgestellten Self-CheckIn- Link (Demo-Link) kann der Gast selbst
via Smartphone oder Tablett seinen CheckIn an der Rezeption oder im Appartement durchführen und digital unterschreiben. Als Service empfiehlt es sich auch ein Tablet/IPad mit Tastatur und Onlineverbindung im CheckIn-Bereich bereitzustellen.

Gästemeldung erfolgt durch den Vermieter via MeldeClient
Die Gästemeldung bei Anreise erfolgt wie gehabt durch den Vermieter via WebClient, anstatt der Unterschrift auf dem gedruckten Meldeschein erfolgt diese über ein „Signatur-PAD“ (wird direkt am PC via USB angeschlossen).

Verfügt ein Betrieb über ein Hotelprogramm mit eigenem Modul für die elektronische Gästemeldung kann der Self-CheckIn-Link zur Anwendung kommen – alle über diesen Weg gemeldeten Gäste stehen via Schnittstelle für einen Import in das eigene Meldewesen-Modul zur Verfügung. Voraussetzung ihr Hotelprogrammpartner unterstützt diese Schnittstelle.

Die Kosten für die Erweiterung übernimmt der Tourismusverband für alle Vermieter in der Region!

Bei Fragen ist das EDV Team gerne unter edv@traunsee-almtal.at für Sie erreichbar!

Lockerungen der Corona-Maßnahmen

Seit Beginn der Krise steht außer Zweifel, dass die Gesundheit der Bevölkerung oberste Priorität hat. Für die Tourismus- und Freizeitwirtschaft, Gastronomie sowie Reise- und Veranstalterbranche bedeutet die Krise eine enorme Herausforderung, weshalb Tourismusministerin Elisabeth Köstinger alles daransetzt, die Betriebe zu unterstützen. Es geht um die Existenz zigtausender Betriebe und das Sichern von hunderttausenden Arbeitsplätze sowie den krisengeplagten Gästen einen sicheren Urlaub, Restaurantbesuch und Freizeitaktivitäten in Österreich zu ermöglichen.

Seit vielen Monaten sorgen die Tourismus- und Freizeitbetriebe in Österreich tagtäglich mit ihren COVID-19-Schutzkonzepten für höchstmögliche Sicherheit, um ihren Gästen einen sicheren Aufenthalt zu gewährleisten sowie ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu schützen.

Nach der gestrigen Sitzung der Gesamtstaatlichen Krisenkoordination GECKO hat die Bundesregierung gemeinsam mit den Expertinnen und Experten Lockerungen der derzeit geltenden COVID-19-Maßnahmen beschlossen – dies ist mit Blick auf die laufende Wintersaison von enormer Bedeutung und sichert somit noch die wichtigen Monate Februar und März.

Lockerungsschritte im Überblick

  • Ab 5. Februar 2022 können Gastronomie- und Beherbergungsbetriebe sowie die Freizeitbranche wieder bis 00:00 Uhr geöffnet halten.
  • Gäste haben weiterhin beim Betreten des Betriebs einen 2-G-Nachweis (Impfung, Genesung) vorzuweisen.
  • Daneben sind ab 5. Februar 2022 Veranstaltungen ohne zugewiesenen Sitzplätzen (z.B. Geburtstags-, Hochzeitsfeiern) mit bis zu 50 Personen möglich.
  • Ab 19. Februar 2022 wird für die Gastronomie und Beherbergung wieder die 3-G-Regel eingeführt.
  • Neben den bundesweiten Rahmenbedingungen können die Bundesländer wie schon bisher strengere Regeln aufgrund von landesrechtlicher Verordnungen erlassen.

Verschärfte Kontrollen, Strafen und Betriebsschließungen

  • Bei Missachtung der COVID-19-Maßnahmen geht es nicht nur um den Imageschaden, den Österreich als Tourismusland dadurch zu tragen hat, sondern auch um die Einstufung von Österreich als Hochrisikoland. Der dadurch verursachte Schaden ist immens.
  • Die Nichtbeachtung von COVID-19-Bestimmungen, die das Betreten von Betriebsstätten an einen Nachweis einer geringen epidemiologischen Gefahr knüpfen, stellt nun einen eigenen Verwaltungsstraftatbestand dar und ist mit empfindlichen Geldstrafen zu sanktionieren. Zudem wurde eine Anhebung der Höchststrafen vorgesehen.
    • Bezirksverwaltungsbehörden können Betriebe für maximal eine Woche schließen, wenn man dreimal wegen der gleichen Nichteinhaltung der Maßnahmen (z.B. Überschreitung einer Personenbeschränkung oder fehlende Kontrolle von Nachweisen) bestraft wurde.
    • Es besteht auch die Möglichkeit, wenn der Unternehmer keine Einsicht zeigt, (Absichtlichkeit der Nichteinhaltung aufruft; z.B. bei absichtlich fehlender Kontrolle von Nachweisen) den Betrieb sofort für maximal eine Woche zu schließen.
  • Sanktionierte Verstöße gegen COVID-Maßnahmen, können zusätzlich den Verlust der Wirtschaftshilfen nach sich ziehen.
  • Neu ist auch, dass sowohl Arbeitsinspektorate als auch Gewerbebehörden sowie Aufsichtsorgane nach Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz, im Rahmen ihrer Tätigkeiten, zur Überprüfung von aktuellen COVID-Maßnahmen ermächtigt sind.

Einstufung der Virusvariantengebiete ist gefallen

  • Mit 24. Jänner 2022 wurden sämtliche Länder von der Liste der Virusvariantengebiete gestrichen, darunter wichtige touristische Herkunftsmärkte wie die Niederlande, das Vereinigte Königreich und Dänemark.
  • Nunmehr gilt einheitlich für alle Staaten der Welt: Einreisende ab dem 12. Lebensjahr müssen die 2-G-Plus-Regel erfüllen.
    • Neben einem 2-G-Nachweis ist zusätzlich ein negativer PCR-Test (nicht älter als 72 Stunden) bei der Einreise nach Österreich notwendig.
    • Personen, die einen Boosternachweis haben (Drittimpfung oder Zweitimpfung und Genesungsnachweis), sind von der Vorlage eines zusätzlichen PCR-Tests ausgenommen.
    • Liegt bei der Einreise kein negatives PCR-Testergebnis vor, ist eine Registrierung zur Pre-Travel-Clearance vorzunehmen und unverzüglich eine zehntätige Quarantäne anzutreten, welche ab Vorlage eines negativen PCR-Testnachweises als beendet gilt.
  • Bei der Einreise ohne Impf- oder Genesungsnachweis ist eine Registrierung zur Pre-Travel-Clearance vorzunehmen und unverzüglich eine zehntägige Quarantäne anzutreten, wobei ein Freitesten ab dem fünften Tag möglich ist.
  • Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr sind von der Nachweispflicht ausgenommen (wenn sie unter Aufsicht eines Erwachsenen reisen).
  • Für Jugendliche im schulpflichtigen Alter, die keinen 2-G-Nachweis vorlegen können, gilt der Holiday-Ninja-Pass ebenfalls für die Einreise nach Österreich und ist dem 2-G-Plus-Nachweis gleichgestellt. Sie können daher mit einem gültigen Test nach Österreich einreisen und müssen die seriellen Testungen für den Holiday-Ninja-Pass auch in Österreich weiterführen.
  • Die Ausnahme für Pendler bleibt aufrecht, welche weiterhin mit einem 3-G- Nachweis einreisen dürfen.
  • Die Einreiseverordnung wurde vorerst bis Ende Februar 2022 verlängert.

Alle weiteren Informationen sind unter www.sichere-gastfreundschaft.at abrufbar.

Franzi – „Digitale Urlaubsbegleiterin“ für deinen Gast

Mit Franzi bietest du deinen Gästen ein hochwertiges Informations-, Service-, Verkaufs-, Kommunikations- und Marketingtool. Und das vor, während und nach dem Aufenthalt.

Inspiration – über die Website der Region und Unterkunft
Buchung – über Portale oder direkt bei der Unterkunft
Planung – Genau hier kommt der digitale Urlaubsbegleiter zum Einsatz!

Der Gast erhält nach erfolgter Buchung bzw. kurz vor Reiseantritt ein automatisiertes „Willkommen-Mail“ mit einem Link zu seinem persönlichen, digitalen Urlaubsbegleiter.


Alternativ kann der Gast über oben gezeigtes Widget auf unserer Website traunsee-almtal.salzkammergut.at/franzi seine Urlaubsbegleitung „Franzi“ aktivieren.


WAS MUSS ICH ALS VERMIETER TUN ?

Bei der klassischen Gästemeldung über Feratel Deskline oder über Ihr Hotelprogramm die E-Mail Adresse des Gastes angeben und der Vorgang wird automatisch über Schnittstellen im Hintergrund gestartet. Der Gast bekommt sein Franzi Willkommen-Mail.


Franzi – mit dem digitalen Reisebegleiter Gäste begeistern

Lernen Sie in dieser kostenlosen, eineinhalbstündigen Online-Schulung, wie Sie mit dem digitalen Urlaubsbegleiter „Franzi“ Ihre Gäste noch besser informieren und begeistern können.


Felix 2022 – das Wirtshausfestival in der Region Traunsee-Almtal

1001 Jahre Kloster Traunkirchen, eine Knödel-Schifffahrt am Traunsee, Alpin Asiatische Fusionsküche, Gourmet-Abende mit den besten Köchen des Landes und viele weitere kulinarische Überraschungen stehen auf dem Programm von FELIX 2022. Bereits zum dritten Mal verwandelt der Shooting-Star unter den Kulinarikfestivals die Region Traunsee-Almtal in eine Bühne für Genussevents aller Art. 2022 findet das Wirtshausfestival von 25. März bis 1. Mai 2022 statt.

Wirtshauskultur für jedermann
Unverzichtbare FELIX-Klassiker wie die lustige Knödlroas per Oldtimerbus am 29. April und per Schiff am 22. April dürfen natürlich ebenso wenig fehlen wie die Salzkammergut-Abende der Traunseewirte. Die bodenständige Küche mit Musik, Lesung, Bierkulinarien oder hochkarätigen Weindegustationen aus Magnums verbinden Kulinarik und Tradition.

Happy Birthday: 10 Jahre Restaurant Bootshaus und 1001 Jahre Kloster Traunkirchen
Highlights des Festivals sind zwei Geburtstage. Mit 10 außergewöhnlichen Happy Birthday – 10 Jahre Restaurant Bootshaus! Mit 10 außergewöhnlichen Überraschungs-Highlights feiern 4-Haubenkoch Lukas Nagl und Familie Gröller das 10jährige Bestehen eines der besten Restaurants in Österreich. Bereits jetzt darf verraten werden: eine Traunsee-Schifffahrt, Feuerwerk und Kabarett dürfen dabei nicht fehlen. 10 Spitzenköche, die das Bootshaus im letzten Jahrzehnt begleitet haben, kreieren jeweils einen Gang des fulminanten Menüs.

Workshop für Kaffeholics
Zwei koffeinhältige Stunden verspricht der Kaffeeröster-Workshop in der traditionsreichen Kafeerösterei Nussbaumer in Gmunden. Passionierte Kaffeetrinker erfahren Wissenswertes über Botanik, Anbau, Ernte, Verarbeitung und Transport des beliebten Getränks. Beim anschließenden Rösten werden die Themen Rohkaffee- und Maschinenkunde nähergebracht. Der krönende Abschluss ist eine feine Verkostung. Die jüngste Kaffeerösterin Österreichs, Marlene Drack, bringt das Thema bei einer Führung, immer am Dienstag oder Samstag am Vormittag, genussvoll auf den Punkt.

Knödelroas im Oldtimerbus
Alleine die Fahrt in diesem romantischen Mercedes (Baujahr 1963) ist ein Erlebnis – umso mehr, wenn vier Restaurants entlang der Strecke mit Knödelspezialitäten warten. Dieser Oldie ist ein Hit: Generalüberholt und mit viel Liebe zum Detail originalgetreu wieder in Stand gesetzt, bietet der Mercedes O 321 H, Baujahr 1963, nur 37, sehr begehrte Plätze für eine außergewöhnliche Genussreise entlang des Traunsees. Romantik pur auf einer Reise, bei der nicht gerast, sondern gemächlich gereist und eingekehrt wird.

Saibling hoch 3 & Zugabe
Krimiautor Herbert Dutzler liest an diesem Abend literarische Werke vom Feinsten. Nicht minder prominent ist das Kulinarik-Programm im kleinen, feinen Restaurant Waldesruh: Wie großartig frischer Fisch schmeckt, unterstreichen bei diesem Gourmetdinner Franz und Eva Wiesmayr und ihr Team.

Weindegustation beim Gasthof Dickinger
Johannes Dickinger und ihr Team sorgen sich im gemütlichen Landgasthof im Kurort Bad Wimsbach-Neydharting mit viel Liebe um das Wohl ihrer Gäste. Das oberösterreichische Familienunternehmen setzt auf lokale Zutaten und gesunde, saisonale Produkte aus der Region. Bei einem Degustationsmenü in 5 Gängen präsentiert Christof Höpler persönlich die besten Tropfen aus dem Hause Höpler. Das renommierte Weingut aus Breitenbrunn am Neusiedlersee beliefert mittlerweile Spitzenköche aus dem In- und Ausland wie u.a. Jamie Oliver/London, Bobby Flay/New York.

Original Wirtshauskrimi beim Hois’n Wirt
Vergesse alles, was du über die Arbeit der österreichischen Polizei gehört haben, erleben das beste Kriminal Dinner und genieße ein zünftiges Menü…
Man trifft sich. Dort, wo man am Stammtisch ratschen, das Neueste erfahren, über Politik und die Seinigen wettern, aber vor allem gemütlich beinand sein kann. Dem Platzerl, der seit jeher Mittelpunkt des gesellschaftlichen Lebens ist – dem Wirtshaus im Ort.

Mit dem Knödelschiff auf Traunsee-Kreuzfahrt
Seehotel Schwan, Hotel Hois’n Wirt, Landhotel Post Ebensee und Orther Stub‘n
Eine Knödelroas als Kreuzfahrt von Gmunden über den Traunsee und wieder zurück, wobei feinste Knödelvariationen an den Anlegeorten warten.

Fisch & Kaviar by Johann Parzer
Für Fisch und Meeresfrüchte ist Johann Parzer eine Institution: Dementsprechend ist beim Kaviarmenü Genuss pur garantiert. Tolle Weinbegleitung sowieso. Salzkammergut mit einer leichten Meeresströmung – das ist die Devise dieses Abends für Fischliebhaber.

Im Salzkammergut – Damals
Begebe dich auf eine Zeitreise durch die Stadt Gmunden und des Traunseegebietes und erlebe gemeinsam mit uns die Veränderungen der letzten Jahre.  Bestaune dabei Bilder der Salzkammergut-Vergangenheit auf der Leinwand, die von den K-Hof Museen Gmunden zur Verfügung gestellt werden. Dazu erzählt Schauspieler Erich Josef Langwiesner Geschichten von
damals.
Bei Live-Musik mit „The White Hats“ verwöhnen wir dich kulinarisch mit mehrgängigem Fingerfood. Dieses wird mit dazu perfekt harmonierenden Weinen vom Weinbau Eschlböck begleitet. Dabei kannst du auch gleich in die Geschichte des Weines eintauchen und den Winzer persönlich
kennenlernen.

Josef und Yuki feat. fritz & friedrich meets Brauerei Schloss Eggenberg
Küchenchef Patrick Paß und sein Sushi-Meister Rico Raßbach vom Restaurant Fritz & Friedrich im Hotel Rigele Royal in Obertauern bringen ihre Alpine-Asian-Fusionsküche zurück ins Salzkammergut. Im revitalisierten Alten Sudhaus der Brauerei Schloss Eggenberg wird ein 5-Gänge-Menü in legerer Atmosphäre aufgetischt, begleitet von einer fein abgestimmten Auswahl an Eggenberger Bierspezialitäten.

Kochkurse im Landhotel Grünberg am See
Bei den verschiedensten Kochkursen im beeindruckenden Kochstudio des Landhotels Grünberg verfeinern Anfänger und Fortgeschrittene ihre Kochkünste, lernen kreativ anrichten und genießen anschließend in gemütlicher Runde.

Weitere Veranstaltungen und Infos zu den Tickets: www.wirtshausfestival.at oder Region Traunsee-Almtal, Toscanapark 1, 4810 Gmunden, Telefon +43 7612 74451, Email: info@wirtshausfestival.at

NEU: Padel-Tennis in Ebensee

Liebe Vermieterinnen und Vermieter,

Padel-Tennis ist die derzeit am schnellsten wachsende Trendsportart weltweit und wird auch
in Österreich immer beliebter. Padel-Tennis ist eine Mischung aus Tennis und Squash, ist sehr
leicht zu erlernen und bietet einen hohen Spaßfaktor für Jung und Alt. Diese Sportart wird im
Freien gespielt und kann ganzjährig ausgeübt werden. Gespielt wird auf einer
Kunstrasenfläche mit einer Größe von 20m x 10m die mit bis zu 4m hohen Glaselementen
umrandet ist.

Unsere Courts in Ebensee, Trauneck 2, sind mit einer automatisierten Led Flutlichtanlage
ausgestattet und täglich von 7 bis 22 Uhr geöffnet. Vor Ort gibt es einen Getränkeautomaten,
einen kleinen Shop, einen öffentlichen Seezugang, Schlägerverleih, Toiletten und im Sommer
einen Foodtruck. Der Bahnhof Ebensee (Landungsplatz) und die Schiffsanlegestelle Trauneck
sind etwa 100m entfernt.

Weitere Informationen und die Möglichkeit der Platzbuchung finden Sie unter
https://www.padelzone.at/ebensee

Wir veranstalten regelmäßig Turniere, Trainings, Firmenevents und Schulkurse. Aktuelle Infos
finden Sie auf Facebook in der Gruppe „PADELZONE Ebensee am Traunsee“.

Es würde uns sehr freuen, wenn wir Sie und Ihre Gäste auf unseren Courts begrüßen dürfen.

Mit freundlichen Grüßen

Hannes Königsmaier

Mobil: +43 699 12770469
Mail: hk@padelzone.at
Web: www.padelzone.at

ORF Bericht – Maßnahmen im Urlaub „sehr wichtig“

Vor dem Hintergrund der aktuellen Omikronwelle die Buchungslage in den Tourismusgebieten zu bewerten, scheint wohl noch etwas zu früh zu sein. Aber das Fernweh kennt – fast – keine Coronavirus-Pandemie. Die Einhaltung etwaiger CoV-Maßnahmen hat auch im Urlaub Priorität.

Online seit 14.01.2022, 12.37 Uhr

Die längsten Urlaube machen viele Österreicher im Sommer. Und etwaige CoV-Maßnahmen in Österreich und den anderen Ländern seien noch nicht abzusehen.

„Sehnsucht nach Urlaub so groß wie nie“

Fix hingegen ist aber, dass die Sehnsucht der Österreicher Urlaub zu machen groß ist, sagte Meinungsforscher David Pfarrhofer vom Linzer Market-Institut im Gespräch mit Radio Oberösterreich am Freitag. „Die Lust auf Urlaub ist eigentlich so groß wie noch nie in den letzten zehn Jahren. Wir spüren einfach, dass wir unter Corona leiden, was Urlaub anlangt.“

39 Prozent wollen Winterurlaub machen

Schon Kurztrips von einem oder wenigen Tagen haben die Österreicher geplant, und „wir haben 39 Prozent, die sagen‚ ich möchte heuer auf Winterurlaub fahren“, so Pfarrhofer. Wichtig sei für die Menschen aber in Pandemiezeiten, dass vor Ort die CoV-Auflagen auch eingehalten werden, so Pfarrhofer.

Ernsthaftigkeit besonders wichtig

Im Vergleich zum Vorjahr sei die Ernsthaftigkeit, mit welcher die Maßnahmen eingehalten werden, den Erholungsuchenden noch wichtiger geworden. „Einerseits beim eigenen Verhalten, es richtig zu machen, aber andererseits auch bei Beschwerden dann, wenn es andere nicht richtig machen und nicht entsprechend reagiert wird“, so der Meinungsforscher.

red, ooe.ORF.at